Informationen für unsere Freibadgäste zum Thema: Rauchen


Ab dem 1. Juni 2026 gelten in Baden-Württemberg neue Regelungen zum Nichtraucherschutz. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder, Jugendliche und Familien besser vor Passivrauch zu schützen. Von den Änderungen sind auch Freibäder betroffen.
Das bedeutet für unser Bädle:
- Auf dem gesamten Freibadgelände ist das Rauchen grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
- Das Verbot umfasst neben klassischen Zigaretten auch E-Zigaretten, Vapes sowie ähnliche Rauch- und Verdampfungsprodukte.
- Wir haben ausgewiesene Raucherbereiche eingerichtet, an denen das Rauchen erlaubt ist.
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, die neuen gesetzlichen Vorgaben zu beachten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Vielen Dank für euer Verständnis.
Ihr Team des SSV Zuffenhausen e.V.